Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter kann jeder von uns in eine Situation kommen, in der ein selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen kann z.B. nicht mal der Ehepartner ohne eine entsprechende Vollmacht anstelle des Betroffenen handeln. Hierfür bietet die Vorsorgevollmacht eine Absicherung.
Bei einer Betreuungsverfügung hingegen kann auf eine rechtliche Betreuung Einfluss genommen werden. Hierbei kann z.B. festgelegt werden, wer zum Betreuer berufen werden sollte und wer nicht. Weiterhin können persönliche Wünsche zur Ausgestaltung der Betreuungsarbeit mit aufgenommen werden.
Der Betreuungsverbund ist gerne bereit Sie in einem persönlichen Gespräch über die unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten zu beraten. Entsprechende Informationsbroschüren und Formulare können bei Bedarf weitergegeben werden.
Ihre Ansprechpartner/innen
Christa Wiese
Diplom-Sozialpädagogin
Telefon: (0 23 71) 7 95-252
Telefax: (0 23 71) 7 95-254
E-Mail: wiese@betreuungsverbund-diakonie.de
Melanie Holly
Sozialarbeiterin B.A.
Telefon: (0 23 71) 7 95-253
Telefax: (0 23 71) 7 95-254
E-Mail:holly@betreuungsverbund-diakonie.de
Harry Fink
Sozialarbeiter B.A.
Telefon: (0 23 04) 93 93 39
Telefax: (0 23 04) 93 93 79
E-Mail: fink@betreuungsverbund-diakonie.de
Valerie Bozkurt
Sozialarbeiterin B.A.
Telefon: (0 23 04) 93 93 28
Telefax: (0 23 04) 93 93 79
E-Mail: bozkurt@betreuungsverbund-diakonie.de