Der Betreuungsverbund Diakonie e. V. ist sowohl in Iserlohn, bei der Diakonie Mark-Ruhr, als auch hier in Schwerte angesiedelt. Er hat im Wesentlichen zwei Aufgaben, den Bereich Vormundschaften und den Bereich Betreuungen.
Eine Vormundschaft ist die rechtliche Sorge für Minderjährige, die entweder ihre Eltern verloren haben oder wenn Eltern – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihr Kind auszuüben. Der Vormund übernimmt die rechtliche Vertretung des Mündels und setzt sich für sein Wohl und seine Interessen ein. Außerdem ist er eine wichtige Bezugsperson für das Kind bzw. den Jugendlichen und hält regelmäßigen persönlichen Kontakt. Es ist auch möglich, dass nur einzelne Aufgabenbereiche auf einen gesetzlichen Vertreter übertragen werden; man spricht dann von einer Pflegschaft.
Rechtliche Betreuungen für Volljährige werden für Menschen eingerichtet, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht alleine regeln können. Festgelegte Aufgabenkreise sind zum Beispiel: Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten etc. Der Grundsatz dabei ist: ‚So viel Unterstützung wie nötig, so wenig Fremdbestimmung wie möglich‘. 1992 wurde die Entmündigung von Erwachsenen abgeschafft. Das Wohl des zu Betreuenden ist in den Vordergrund gerückt. Einen zentralen Stellenwert hat deshalb auch hier der persönliche Kontakt zu dem Betreuten. Die Führung einer Betreuung ist keineswegs an spezielle Berufskenntnisse gebunden. Jeder, der offen ist für Neues und über eine gewisse Lebenserfahrung verfügt, kommt grundsätzlich für diese Aufgabe in Frage.